In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung dürfen Tarife mit sofortiger Wirkung an die Schaden- und Kostenentwicklung angepasst werden, um das vereinbarte Verhältnis von Leistung und Prämie wiederherzustellen – möglich sind Erhöhung wie Senkung ab einer Abweichung von mindestens 3 Prozent.
Wir sind berechtigt, unsere Tarife mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei berücksichtigen wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik.
Sofern sich eine Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 ergibt, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein.
Voraussetzung für eine Anpassung:
- Es muss eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegen.
- Bei einer Verminderung sind wir verpflichtet, die Absenkung an Sie weiterzugeben.
Was bedeutet das konkret?
Die Beiträge können sich im Laufe der Zeit verändern, damit Beitrag und Versicherungsschutz weiterhin im Gleichgewicht bleiben. Wenn sich die Schaden- und Kostenlage entsprechend entwickelt, kann der Beitrag angepasst werden – nach oben oder nach unten. Voraussetzung ist eine bestimmte Mindestabweichung; sinkt der Tarif, wird diese Absenkung an Sie weitergegeben.
Häufige Fragen
Darf der Beitrag in der Fahrradversicherung angepasst werden?
Ja. Die Tarife dürfen mit sofortiger Wirkung für bestehende Verträge an die Schaden- und Kostenentwicklung angepasst werden, um das vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen.
Kann der Beitrag auch sinken?
Ja. Eine Anpassung kann mit einer Verminderung oder einer Erhöhung des Tarifes verbunden sein. Bei einer Verminderung ist die Absenkung an Sie weiterzugeben.
Ab welcher Abweichung ist eine Anpassung möglich?
Voraussetzung ist, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent vorliegt.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Anpassung?
Bei der Anpassung werden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik berücksichtigt.