Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung greift die Vorversicherergarantie nicht in allen Fällen: Ausgenommen sind unter anderem berufliche und gewerbliche Risiken, Vorsatz, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen sowie bestimmte Deckungsprinzipien und Selbstbeteiligungen.
Die Vorversicherergarantie gilt nicht:
- für berufliche und gewerbliche Risiken
- bei Vorsatz
- für Schutzbrief, Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
- für Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“.
- für Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für diesen Vertrag vereinbart wurden.
- für Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
23. Marktgarantie
Was bedeutet das konkret?
Die Vorversicherergarantie überträgt nicht jeden Bestandteil des Vorvertrages. In bestimmten Bereichen – etwa bei beruflichen oder gewerblichen Risiken, bei Vorsatz oder bei speziellen Zusatz- und Serviceleistungen – kommt sie nicht zum Tragen. Auch bestimmte Deckungsprinzipien, generell vereinbarte Selbstbeteiligungen und bewusst herbeigeführte Summendifferenzen bleiben außen vor. Dies ist eine allgemeinverständliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen
Gilt die Vorversicherergarantie auch bei Vorsatz?
Nein. Bei Vorsatz gilt die Vorversicherergarantie nicht.
Sind berufliche und gewerbliche Risiken von der Garantie erfasst?
Nein. Für berufliche und gewerbliche Risiken gilt die Vorversicherergarantie nicht.
Werden Schutzbrief- und Assistance-Leistungen von der Garantie umfasst?
Nein. Für Schutzbrief, Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen gilt die Vorversicherergarantie nicht.
Sind Selbstbeteiligungen von der Vorversicherergarantie ausgenommen?
Ja. Für Selbstbeteiligungen gilt die Garantie nicht, sofern sie generell für diesen Vertrag vereinbart wurden.
Welche Deckungsprinzipien sind ausgenommen?
Ausgenommen sind Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“.