In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt eine abhandengekommene Sache als zurückerhalten, wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz zurückzuerlangen, Sie davon aber keinen Gebrauch machen.
In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt Folgendes für die mögliche Rückerlangung:
Ist es Ihnen möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückzuerlangen, ohne dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die Sache als zurückerhalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie die Chance haben, Ihr abhandengekommenes Fahrrad wieder in Besitz zu nehmen, diese Möglichkeit aber ungenutzt lassen, wird das Rad so behandelt, als hätten Sie es bereits zurückbekommen.
Häufige Fragen
Wann gilt eine abhandengekommene Sache als zurückerhalten?
Sie gilt als zurückerhalten, wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz zurückzuerlangen, Sie davon aber keinen Gebrauch machen.
Was passiert, wenn ich die Möglichkeit zur Rückerlangung nicht nutze?
Machen Sie von der möglichen Rückerlangung keinen Gebrauch, gilt die Sache als zurückerhalten.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung.
Dokumentversion: 2024.07