In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung müssen Fahrräder ohne Rahmennummer – auch Modelle aus Carbon – vor der Antragstellung codiert werden. Wer die Codierung übernehmen darf und worauf zu achten ist, erfahren Sie hier.
Wenn das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer hat:
Hat das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer, müssen Sie es vor Antragstellung codieren lassen. Zuständig hierfür sind:
- die Polizei,
- der Fachhändler oder
- der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club e. V. (ADFC).
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Fahrrad eindeutig identifizierbar ist, benötigt es eine Kennzeichnung. Fehlt eine Rahmennummer, sorgen Sie mit einer Codierung für diese eindeutige Zuordnung. Wichtig ist, dass die Codierung erfolgt, bevor Sie den Antrag stellen. Sie können dafür zwischen mehreren Stellen wählen.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn mein Fahrrad keine Rahmennummer hat?
Hat das versicherte Fahrrad keine Rahmennummer, müssen Sie es vor Antragstellung codieren lassen.
Gilt das auch für Fahrräder aus Carbon?
Ja, die Regelung gilt auch für Fahrräder aus Carbon, sofern diese keine Rahmennummer haben.
Wer darf die Codierung vornehmen?
Die Codierung kann durch die Polizei, den Fachhändler oder den Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) erfolgen.
Wann muss die Codierung erfolgen?
Die Codierung muss vor der Antragstellung durchgeführt werden.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2024.07