In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung greift die Marktgarantie auch für Fahrradschäden, die im vereinbarten Vertrag nicht oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze nicht vollständig eingeschlossen sind – nach den Regelungen des leistungsstärkeren Tarifs und begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Im Rahmen der Marktgarantie leisten wir auch für Schäden am Fahrrad, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind.
Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach den Regelungen des leistungsstärkeren Tarifs, über den die Fahrradschäden gemäß den Voraussetzungen nach 23.2. mitversichert wären.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung nach 6.2. bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Marktgarantie sorgt dafür, dass auch solche Fahrradschäden abgesichert sein können, die im eigenen Vertrag gar nicht oder nur teilweise abgedeckt wären. Als Maßstab dient dabei der leistungsstärkere Tarif, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Leistung bleibt jedoch immer an die vereinbarte Versicherungssumme gebunden.
Häufige Fragen
Was leistet die Marktgarantie?
Sie leistet auch für Schäden am Fahrrad, die im vereinbarten Vertrag nicht eingeschlossen sind oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind.
Nach welchem Tarif richtet sich der Leistungsumfang?
Der Umfang richtet sich nach den Regelungen des leistungsstärkeren Tarifs, über den die Fahrradschäden gemäß den Voraussetzungen nach 23.2. mitversichert wären.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Bleibt die Berechnung der Entschädigung unverändert?
Ja, die Regelungen zur Entschädigungsberechnung nach 6.2. bleiben unberührt.