Wer die erste oder einmalige Prämie in der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung verspätet zahlt, muss wissen: Der Versicherungsschutz beginnt dann erst zum späteren Zeitpunkt – vorausgesetzt, es wurde auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Nicht selbst zu vertretende Nichtzahlung ist ausgenommen.
Sie zahlen die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem späteren Zeitpunkt.
Voraussetzung hierfür ist, dass wir Sie aufmerksam gemacht haben durch:
- eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder
- einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
Das gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung der Prämie nicht zu vertreten haben.
Was bedeutet das konkret?
Zahlen Sie Ihre erste oder einmalige Prämie zu spät, verschiebt sich der Start des Versicherungsschutzes auf den Zahlungszeitpunkt. Damit diese Regel greift, müssen Sie zuvor auf diese Folge hingewiesen worden sein – entweder in Textform oder deutlich im Versicherungsschein. Können Sie die verspätete Zahlung nicht selbst verantworten, gilt diese Verschiebung nicht.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz, wenn ich die erste Prämie verspätet zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt erst ab dem späteren Zeitpunkt, zu dem Sie die erste oder einmalige Prämie zahlen.
Welche Voraussetzung gilt für diese Rechtsfolge?
Voraussetzung ist, dass Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden.
Gilt der spätere Beginn auch, wenn ich die Verspätung nicht verschuldet habe?
Nein. Die Regelung gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung der Prämie nicht zu vertreten haben.
In welcher Form muss der Hinweis auf die Rechtsfolge erfolgen?
Der Hinweis kann durch eine gesonderte Mitteilung in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.08