Wird bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – hier lesen Sie, wann ein Rücktritt möglich ist, welche Ausnahme bei unverschuldeter Verspätung gilt und welche Gebühr anfallen kann.
Rücktritt bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie:
- Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht bezahlt ist.
- Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
- Im Falle eines Rücktritts sind wir berechtigt, eine Geschäftsgebühr zu verlangen.
5. Fälligkeit der Folgeprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
Was bedeutet das konkret?
Bezahlen Sie Ihre erste oder einmalige Prämie nicht pünktlich, darf sich der Versicherer vom Vertrag lösen, solange die Zahlung offen ist. Können Sie belegen, dass Sie die Verspätung nicht selbst verschuldet haben, ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Tritt der Versicherer zurück, kann er dafür eine Gebühr verlangen.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Der Versicherer kann zurücktreten, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen, solange die Prämie nicht bezahlt ist.
Gibt es eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht?
Ja. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Fallen bei einem Rücktritt Kosten an?
Im Falle eines Rücktritts ist der Versicherer berechtigt, eine Geschäftsgebühr zu verlangen.
Für welche Prämie gilt dieses Rücktrittsrecht?
Es gilt für die nicht rechtzeitig gezahlte erste oder einmalige Prämie.