In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung gilt AFB folgendes für Klagen gegen den Versicherer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
• das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
• das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder Niederlassung zuständig.
Dokumentversion: 2022.08
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
• das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
• das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder Niederlassung zuständig.
Dokumentversion: 2022.08