Wer bei der Janitos Versicherung eine Fahrradversicherung abgeschlossen hat, findet hier, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer zuständig sind – vom Sitz des Unternehmens über den eigenen Wohnort bis zur Sonderregel bei einem Umzug ins Ausland.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder Niederlassung zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Möchten Sie als Versicherungsnehmer aus Ihrem Vertrag heraus gegen den Versicherer vor Gericht ziehen, haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Firmensitz beziehungsweise der zuständigen Niederlassung und dem Gericht an Ihrem eigenen Wohnort. Ziehen Sie nach dem Vertragsschluss ins Ausland, entfällt diese Wahlmöglichkeit und es ist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welche Gerichte sind für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Zuständig sind das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung sowie das Gericht Ihres Wohnorts.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der Niederlassung zuständig.
Kann ich zwischen mehreren Gerichten wählen?
Für Klagen gegen den Versicherer sind sowohl das Gericht am Unternehmenssitz als auch das Gericht an Ihrem Wohnort beziehungsweise Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Dokumentversion: 2022.08