Bei der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer grundsätzlich das Gericht am Wohnort zuständig – und was gilt, wenn kein fester Wohnsitz oder Aufenthalt bekannt ist.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Ist uns Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung zuständig.
12. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
Was bedeutet das konkret?
Möchte der Versicherer aus dem Vertrag heraus gegen Sie vorgehen, richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts in der Regel danach, wo Sie wohnen oder sich üblicherweise aufhalten. Nur wenn diese Angaben zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt sind, kommt der Standort des Unternehmens beziehungsweise seiner Niederlassung ins Spiel. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich bleibt der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was passiert, wenn mein Wohnsitz oder Aufenthalt nicht bekannt ist?
Ist dem Versicherer Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des Unternehmens oder seiner Niederlassung zuständig.