In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung wird die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang von Versicherungsschein und Zahlungsaufforderung fällig – unabhängig von einem Widerrufsrecht. Liegt der Versicherungsbeginn vor Vertragsschluss, ist die Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie:
Die erste oder einmalige Prämie wird – wenn Sie nichts Anderes mit uns vereinbart haben – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung fällig. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Nach Erhalt von Versicherungsschein und Zahlungsaufforderung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, bevor die erste oder einmalige Prämie zu zahlen ist. Beginnt der Versicherungsschutz jedoch schon vor dem Vertragsschluss, ist die Prämie direkt nach Vertragsschluss zu begleichen. Ein bestehendes Widerrufsrecht ändert an der Fälligkeit nichts.
Häufige Fragen
Wann wird die erste oder einmalige Prämie fällig?
Sie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung fällig, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.
Hat ein Widerrufsrecht Einfluss auf die Fälligkeit?
Nein. Die Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie gilt unabhängig vom Bestehen eines Widerrufrechts.
Was gilt, wenn der Versicherungsbeginn vor dem Vertragsschluss liegt?
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Kann eine abweichende Fälligkeit vereinbart werden?
Ja. Die Zwei-Wochen-Regelung gilt, wenn Sie nichts Anderes mit dem Versicherer vereinbart haben.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.08