In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung ist die Verjährung gehemmt, sobald ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht wurde – und zwar so lange, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht. Zudem stehen bei Meinungsverschiedenheiten die Beschwerdestelle und weitere Beschwerdemöglichkeiten offen.
Aussetzung der Verjährung:
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
11. Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns auf, können Sie sich jederzeit an unsere Beschwerdestelle wenden:
- Janitos Versicherung AG
- Beschwerdemanagement
- Im Breitspiel 24
- 69126 Heidelberg
- Telefon 06221 7091460
- EMail beschwerde@janitos.de
Außerdem stehen Ihnen insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Was bedeutet das konkret?
Sobald Sie einen Anspruch aus Ihrem Vertrag beim Versicherer melden, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Pause dauert an, bis Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt. Bei Unstimmigkeiten können Sie sich außerdem an die Beschwerdestelle wenden.
Häufige Fragen
Wann ist die Verjährung gehemmt?
Die Verjährung ist gehemmt, sobald ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht worden ist.
Wie lange dauert die Hemmung der Verjährung an?
Sie gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
An wen kann ich mich bei Meinungsverschiedenheiten wenden?
Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich jederzeit an die Beschwerdestelle der Janitos Versicherung AG (Beschwerdemanagement, Im Breitspiel 24, 69126 Heidelberg) wenden.
Wie erreiche ich das Beschwerdemanagement?
Telefonisch unter 06221 7091460 oder per E-Mail an beschwerde@janitos.de.