Bei Meinungsverschiedenheiten oder Unzufriedenheit mit der Betreuung in der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Hier finden Sie alle Kontaktdaten sowie den wichtigen Hinweis, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist.
Wenn Sie mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Kontaktdaten:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit der Betreuung durch Ihren Versicherer unzufrieden oder gibt es Uneinigkeiten bei der Abwicklung Ihres Vertrags, steht Ihnen die BaFin als Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Sie können sich dort melden, sollten aber wissen, dass die BaFin keine verbindliche Entscheidung in einzelnen Streitfällen trifft.
Häufige Fragen
Wann kann ich mich an die BaFin wenden?
Wenn Sie mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.
Wie erreiche ich die BaFin?
Die BaFin erreichen Sie unter der Anschrift Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, telefonisch unter 0800 2 100 500, per E-Mail an poststelle@bafin.de oder im Internet unter https://www.bafin.de.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Wer beaufsichtigt den Versicherer?
Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.