In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung werden Folgeprämien jeweils am Ersten des Monats fällig, für dessen Zeitraum die Prämie geleistet werden soll. Der Zeitraum richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsweise, und die Zahlung gilt bei fristgerechter Leistung als rechtzeitig.
Fälligkeit der Folgeprämien:
Die Folgeprämien werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils am Ersten des Monats fällig, für dessen Zeitraum die Prämie geleistet werden soll. Der Zeitraum ist abhängig von der vereinbarten Zahlungsweise.
Rechtzeitigkeit der Zahlung:
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Die weiteren Beiträge Ihrer Fahrradversicherung sind grundsätzlich am Monatsersten zu zahlen – und zwar für den Zeitraum, für den der Beitrag gelten soll. Wie lang dieser Zeitraum ist, hängt davon ab, welche Zahlungsweise Sie vereinbart haben. Ihre Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zu dem Termin erfolgt, der in Ihrem Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist.
Häufige Fragen
Wann werden die Folgeprämien fällig?
Die Folgeprämien werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils am Ersten des Monats fällig, für dessen Zeitraum die Prämie geleistet werden soll.
Wovon hängt der Zeitraum der Prämie ab?
Der Zeitraum ist abhängig von der vereinbarten Zahlungsweise.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Wo finde ich den maßgeblichen Zahlungszeitpunkt?
Der angegebene Zeitpunkt ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder aus der Prämienrechnung.