In der Fahrradversicherung der Janitos Versicherung müssen Sie Änderungen Ihrer Anschrift mitteilen. Andernfalls gilt eine per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse geschickte Erklärung drei Tage nach Absendung als zugegangen – ebenso bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung. Zudem gelten Regelungen zum anzuwendenden Recht und zu Embargobestimmungen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine Willenserklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
- Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
- Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
13. Anzuwendendes Recht
Für die rechtlich selbstständigen Verträge gilt deutsches Recht.
14. Embargobestimmung
Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Teilen Sie dem Versicherer mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert. Erreicht Sie eine wichtige Mitteilung nicht, weil Sie eine Änderung nicht gemeldet haben, kann eine per Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse gesendete Erklärung dennoch als zugestellt gelten. Für den Vertrag gilt deutsches Recht, und der Versicherungsschutz steht unter dem Vorbehalt geltender Sanktions- und Embargobestimmungen.
Häufige Fragen
Muss ich eine Anschriftenänderung mitteilen?
Ja. Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie dem Versicherer mitteilen.
Was passiert, wenn ich meine neue Anschrift nicht mitteile?
Wenn der Versicherer Ihnen gegenüber eine Willenserklärung abgeben will, gilt seine Erklärung drei Tage nach der Absendung als zugegangen, sofern sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde.
Gilt das auch bei einer Namensänderung?
Ja. Die Regelung gilt auch, wenn Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für die rechtlich selbstständigen Verträge gilt deutsches Recht.
Können Sanktionen oder Embargos den Versicherungsschutz einschränken?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für entsprechende Sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.