Beim Umzug fordert die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung, den Bezug einer neuen Wohnung spätestens bei Beginn des Einzuges mit der neuen Wohnfläche in Quadratmetern zu melden – so lässt sich eine Unterversicherung vermeiden.
9.4.1. Anzeige des Wohnungswechsels:
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen. Dabei sind anzugeben:
- die neue Wohnfläche in Quadratmetern
- sonstige für die Prämienberechnung erforderliche Umstände
9.4.2. Anpassung des Versicherungsschutzes:
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihre neue Wohnung rechtzeitig zum Einzug melden und dabei die neue Wohnfläche sowie weitere für die Beitragsberechnung wichtige Angaben mitteilen. Passt sich der Schutz nicht an eine geänderte Wohnfläche oder einen veränderten Hausratwert an, besteht die Gefahr, im Schadenfall nicht vollständig entschädigt zu werden.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Bezug einer neuen Wohnung melden?
Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens bei Beginn des Einzuges dem Versicherer anzuzeigen.
Welche Angaben muss ich beim Wohnungswechsel machen?
Anzugeben sind die neue Wohnfläche in Quadratmetern sowie sonstige für die Prämienberechnung erforderliche Umstände.
Was passiert, wenn ich den Versicherungsschutz nicht anpasse?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann dies zu Unterversicherung führen.
Warum ist die Angabe der Wohnfläche wichtig?
Die Wohnfläche in Quadratmetern ist für die Prämienberechnung erforderlich und relevant, um eine Unterversicherung zu vermeiden.