In der Glasversicherung der Janitos Versicherung als Teil der Hausratversicherung sind die im Versicherungsschein bezeichneten Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben abgesichert – die Entschädigung je Versicherungsfall ist dabei auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten:
- 3.1.1. fertig eingesetzten oder montierten Glasscheiben,
- 3.1.2. Platten und Spiegel aus Glas,
- 3.1.3. künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, platten und spiegel.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert sind Glasteile, die im Versicherungsschein aufgeführt und fertig eingesetzt oder montiert sind. Dazu zählen auch Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Ausführungen. Für jeden Versicherungsfall gibt es eine Obergrenze in Höhe des vereinbarten Betrags.
Häufige Fragen
Welche Glasarten sind versichert?
Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Platten und Spiegel.
Sind auch künstlerisch bearbeitete Gläser abgedeckt?
Ja, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Platten und Spiegel sind ebenfalls versichert.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.
Müssen die versicherten Sachen benannt sein?
Ja, versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Sachen.