Die Glasversicherung der Janitos Versicherung übernimmt im Rahmen der Hausratversicherung – bei entsprechender Vereinbarung – zusätzliche Kosten wie Kran- und Gerüstkosten, das Erneuern von Anstrichen oder Folien sowie das Beseitigen von Hindernissen und Schäden an Umrahmungen. Erfahren Sie hier, was zusätzlich versicherbar ist und welcher Versicherungsort gilt.
Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer bis zum jeweils vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für:
- 4.2.1. zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- 4.2.2. die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Abschnitt A 3);
- 4.2.3. das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
- 4.2.4. die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
5. Versicherungsort
Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsortes.
6. Anpassung der Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wenn es entsprechend vereinbart wurde, werden nach einem Versicherungsfall nicht nur die Scheiben selbst ersetzt. Der Versicherer kann auch bestimmte Zusatzkosten übernehmen – etwa wenn der Einbau durch die Lage aufwendiger wird und Kran oder Gerüst nötig sind, wenn Verzierungen oder Folien erneuert werden müssen, wenn Hindernisse entfernt und wieder angebracht werden oder wenn Umrahmungen und Beschläge Schäden aufweisen. Alle Leistungen greifen jeweils bis zum vereinbarten Betrag und nur am festgelegten Versicherungsort.
Häufige Fragen
Werden Kran- oder Gerüstkosten übernommen?
Ja, soweit dies vereinbart ist, werden zusätzliche Leistungen ersetzt, um die sich das Liefern und Montieren versicherter Sachen durch deren Lage verteuert – zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten – bis zum jeweils vereinbarten Betrag.
Sind Anstriche, Verzierungen und Folien mitversichert?
Soweit vereinbart, ersetzt der Versicherer die Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen (siehe Abschnitt A 3).
Was gilt, wenn Schutzgitter oder Markisen das Einsetzen der Scheibe behindern?
Die Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern – etwa Schutzgitter, Schutzstangen oder Markisen –, sind bei entsprechender Vereinbarung mitversichert.
Wo besteht der Versicherungsschutz?
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für bewegliche Sachen besteht der Schutz, soweit vereinbart, nur innerhalb des Versicherungsortes.