Bei der Glasversicherung im Rahmen der Hausratversicherung der Janitos Versicherung sind Schäden durch Krieg vom Versicherungsschutz ausgenommen. Erfahren Sie, welche kriegsähnlichen Ereignisse konkret nicht abgedeckt sind und warum mitwirkende Ursachen dabei keine Rolle spielen.
Für den Ausschluss Krieg gilt im Tarif Glasversicherung folgende Regelung:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Entstehen Schäden im Zusammenhang mit Krieg oder ähnlichen Ereignissen, greift der Versicherungsschutz nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob noch weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben – der Ausschluss gilt unabhängig davon.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg in der Glasversicherung abgedeckt?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden durch Krieg.
Welche kriegsähnlichen Ereignisse sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Spielt es eine Rolle, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben?
Nein. Der Ausschluss gilt ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Für welchen Tarif gilt dieser Ausschluss?
Die Regelung gilt im Tarif Glasversicherung der Hausratversicherung der Janitos Versicherung.