In der Glasversicherung der Janitos Versicherung sind bestimmte Gefahren und Schäden vom Schutz ausgenommen – etwa Kratzer und Schrammen an Oberflächen, undichte Randverbindungen bei Isolierverglasungen sowie Schäden durch Brand, Einbruch, Sturm oder Naturereignisse, wenn dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
1.2.1. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
- (1) Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche);
- (2) Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
1.2.2. Nicht versichert sind Schäden, die durch
- (1) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- (2) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- (3) Sturm, Hagel;
- (4) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch
entstehen und soweit für diese anderweitig Versicherungsschutz besteht.
2. Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt nicht jeden denkbaren Glasschaden ab. Reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Kratzer und Schrammen bleiben ebenso außen vor wie das Undichtwerden von Isolierverglasungen. Auch Schäden durch bestimmte Ereignisse – etwa Brand, Einbruch, Sturm oder Naturgefahren – sind nicht Teil dieses Schutzes, wenn dafür an anderer Stelle bereits Versicherungsschutz besteht. Hinzu kommen die üblichen Ausschlüsse für Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Schrammen an der Glasoberfläche mitversichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Ist eine undichte Isolierverglasung versichert?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen ist nicht versichert.
Sind Glasschäden durch Brand oder Einbruch abgedeckt?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge sowie durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat sind nicht versichert, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Gilt der Schutz bei Sturm, Hagel oder Naturereignissen?
Nein. Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch sind nicht versichert, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Welche weiteren Ausschlüsse gibt es?
Ausgeschlossen sind zudem Schäden durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.