In der Glasversicherung der Janitos Versicherung sind bestimmte Sachen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen unter anderem optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Photovoltaikanlagen sowie Displays von Tablets und Smartphones. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Gegenstände nicht versichert sind.
Nicht versichert sind:
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel;
- Photovoltaikanlagen;
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones).
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt nicht jeden Gegenstand aus Glas oder mit Glasbestandteilen ab. Bestimmte Sachen sind vom Schutz ausgenommen. Dazu gehören etwa Alltagsgegenstände wie Geschirr, Hohlgläser und Handspiegel, technische Anlagen wie Photovoltaikanlagen sowie Bildschirme und Displays von elektronischen Geräten. Auch Sachen, die schon bei Antragstellung beschädigt waren, sind nicht mitversichert. Diese Aufstellung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Displays von Smartphones und Tablets über die Glasversicherung versichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Geräte sind – wie Displays von Tablets und Smartphones sowie Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren – sind nicht versichert.
Ist Geschirr in der Glasversicherung mitversichert?
Nein. Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel sind ausdrücklich nicht versichert.
Sind Photovoltaikanlagen über die Glasversicherung abgedeckt?
Nein. Photovoltaikanlagen zählen zu den nicht versicherten Sachen.
Gilt der Schutz für bereits beschädigte Sachen?
Nein. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind, sind nicht versichert.