Die Glasversicherung der Janitos Versicherung leistet, wenn versicherte Sachen durch Bruch – also Zerbrechen – zerstört oder beschädigt werden. So ist geregelt, was im Rahmen der Hausratversicherung als Versicherungsfall gilt und entschädigt wird.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für den Versicherungsfall:
Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Geht eine versicherte Sache zu Bruch – zerbricht sie also – und wird dadurch zerstört oder beschädigt, liegt ein Versicherungsfall vor. In diesem Fall wird eine Entschädigung geleistet. Welche Sachen versichert sind, ergibt sich aus dem Abschnitt A 3.
Häufige Fragen
Wann liegt in der Glasversicherung ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Was wird entschädigt?
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Wo ist geregelt, welche Sachen versichert sind?
Welche Sachen versichert sind, ergibt sich aus dem Abschnitt A 3.
Bedeutet Bruch dasselbe wie Zerbrechen?
Ja, in diesem Zusammenhang steht Bruch für das Zerbrechen der versicherten Sache.
Dokumentversion: 2024.07