In der Glasversicherung der Janitos Versicherung sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Was das für den Umfang der Hausratversicherung bedeutet, erfahren Sie hier.
Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
3. Versicherte und nicht versicherte Sachen
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn ein Schaden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entsteht. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn weitere Ursachen am Schaden beteiligt sind. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Kernenergie versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Gilt der Ausschluss auch bei mehreren Ursachen?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Welche Arten von Strahlungsschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung sowie radioaktive Substanzen.
In welchem Tarif gilt dieser Ausschluss?
Dieser Ausschluss gilt im Tarif Glasversicherung der Hausratversicherung der Janitos Versicherung.