Bei einem Glasschaden zahlt die Janitos Versicherung in der Hausratversicherung eine Geldleistung, die Entsorgung, Wiederbeschaffung, Lieferung und Montage abdeckt. Erfahre, welche Sonderkosten wie Gerüste oder Notverglasung ersetzt werden, wann die Mehrwertsteuer entfällt und wie sich Unterversicherung und Restwerte auf die Entschädigung auswirken.
7.2.1. Geldleistung
(1) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung.
(2) Geldleistung bedeutet, dass folgende Aufwendungen in ortsüblicher Höhe ersetzt werden:
- die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen,
- deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe Abschnitt A 3),
- die Lieferung an den Schadenort sowie
- die Montage.
(3) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur so weit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Abschnitt A 4).
(4) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die entstehen bei:
- der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen sowie
- fertigungsbedingten Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild.
(5) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
7.2.2. Notverglasung / Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) können vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
7.2.3. Kosten
(1) Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Abschnitt A 4) ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
(2) Kürzungen nach Nr. 7.2.1(5) gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
7.2.4. Unterversicherung
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme.
Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A 4) gilt die Kürzung entsprechend.
7.2.5. Restwerte
Restwerte werden angerechnet.
8. Zahlung und Verzinsung der Entschädigung bei Geldleistung
Was bedeutet das konkret?
Bei einem versicherten Glasschaden erhältst du Geld statt einer Sachleistung. Damit werden übliche Kosten wie das Entsorgen der beschädigten Scheibe, das Beschaffen einer gleichwertigen Ersatzscheibe sowie deren Lieferung und Montage gedeckt. Zusätzliche Aufwände wie Gerüste oder Arbeiten rund um das Einsetzen der Scheibe sind nur ersetzbar, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Rein optische Angleichungen und die Mehrwertsteuer in bestimmten Fällen bleiben außen vor. Ist die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig, kann die Zahlung anteilig gekürzt werden.
Häufige Fragen
Welche Kosten deckt die Geldleistung bei einem Glasschaden ab?
Ersetzt werden in ortsüblicher Höhe die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte, die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage.
Werden Kosten für Gerüste oder Kräne übernommen?
Besondere Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne zum Erreichen des Schadenortes bzw. Anstriche und die De- und Remontage von Vergitterungen werden nur so weit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gleiche gilt, soweit die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt wurde.
Was passiert bei Unterversicherung?
Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Die Entschädigung wird dann im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Kann ich eine Notverglasung selbst beauftragen?
Ja. Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.