In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung kann der Versicherer die Zahlung der Entschädigung aufschieben – etwa wenn Zweifel an der Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches beziehungsweise strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalles noch läuft. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:
- 8.4.1. Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- 8.4.2. ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
9. Wohnungswechsel
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer muss die Auszahlung nicht sofort leisten, wenn noch offene Punkte bestehen. Das ist der Fall, wenn unklar ist, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich empfangsberechtigt ist, oder wenn wegen des Schadenfalls noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen ihn oder seinen Repräsentanten läuft. In diesen Situationen darf die Zahlung so lange aufgeschoben werden, bis diese Fragen geklärt sind.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet „Zweifel an der Empfangsberechtigung"?
Damit ist gemeint, dass unklar ist, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich berechtigt ist, die Zahlung zu empfangen. Solange diese Zweifel bestehen, darf der Versicherer die Zahlung aufschieben.
Spielt ein laufendes Verfahren eine Rolle für die Auszahlung?
Ja. Läuft aus Anlass des Versicherungsfalles noch ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten, kann der Versicherer die Zahlung so lange aufschieben.
Gilt die Aufschiebung auch bei Verfahren gegen den Repräsentanten?
Ja. Die Aufschiebung ist möglich, wenn ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.