In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung muss der Versicherer im Tarif Glasversicherung seine Rechte zu Vertragsänderung, Rücktritt oder Kündigung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen – und der Rechtsfolgenhinweis entscheidet mit, ob diese Rechte überhaupt bestehen.
Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) oder zur Kündigung (Nr. 1.2.3):
- Der Versicherer muss diese Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
- Dabei muss er die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt.
- Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
1.4. Rechtsfolgenhinweis
Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 1.2.3) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Was bedeutet das konkret?
Will der Versicherer wegen einer verletzten Anzeigepflicht reagieren – also den Vertrag ändern, zurücktreten oder kündigen –, hat er dafür nur einen Monat Zeit und muss dies schriftlich tun. Er muss außerdem sagen, worauf er sich stützt. Diese Rechte gelten aber nur, wenn er den Versicherungsnehmer vorher in Textform auf die möglichen Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Häufige Fragen
Wie lange hat der Versicherer Zeit, seine Rechte geltend zu machen?
Der Versicherer muss die Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Wann beginnt die Monatsfrist?
Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Kann der Versicherer seine Begründung später ergänzen?
Ja. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Unter welcher Voraussetzung stehen dem Versicherer diese Rechte überhaupt zu?
Die Rechte stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Dokumentversion: 2024.07