In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung erlöschen im Tarif Glasversicherung die Rechte des Versicherers zu Vertragsänderung, Rücktritt und Kündigung fünf Jahre nach Vertragsschluss – bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht erst nach zehn Jahren.
Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 1.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
2. Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende des Vertrages
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Nach einer bestimmten Zeit kann der Versicherer bestimmte Rechte gegenüber dem Vertrag nicht mehr geltend machen. Grundsätzlich enden diese Rechte fünf Jahre nach Vertragsschluss. Nur wenn bei der Antragstellung Angaben absichtlich falsch gemacht wurden, verlängert sich dieser Zeitraum auf zehn Jahre. Für Schadenfälle, die schon vor Ablauf der Frist passiert sind, gilt das Erlöschen nicht.
Häufige Fragen
Welche Rechte des Versicherers erlöschen nach fünf Jahren?
Es erlöschen die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 1.2.1), zum Rücktritt (Nr. 1.2.2) und zur Kündigung (Nr. 1.2.3).
Ab wann beginnt die Fünf-Jahres-Frist?
Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft nach fünf Jahren ab.
Wann gilt statt fünf Jahren eine Frist von zehn Jahren?
Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Gilt das Erlöschen auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle?
Nein. Das Erlöschen gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind.