In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung müssen im Tarif Glasversicherung bestimmte Obliegenheiten schon vor Eintritt des Versicherungsfalles erfüllt werden – etwa das Einhalten von Sicherheitsvorschriften. Wer diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, riskiert eine fristlose Kündigung des Vertrags.
8.1.1. Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
- (1) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften
- (2) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten
8.1.2. Folgen einer Verletzung der Obliegenheiten:
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen.
Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Bereits bevor überhaupt ein Schaden eintritt, sind Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten – dazu gehören gesetzliche, behördliche und vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften sowie weitere vertraglich vereinbarte Pflichten. Halten Sie sich absichtlich oder besonders nachlässig nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Können Sie belegen, dass Sie die Pflicht weder absichtlich noch grob fahrlässig verletzt haben, ist diese Kündigung ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor Eintritt des Versicherungsfalles?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einhalten.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, fristlos kündigen.
Kann ich die Kündigung abwenden?
Ja. Das Kündigungsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
Wie lange hat der Versicherer Zeit für die Kündigung?
Der Versicherer kann innerhalb eines Monats fristlos kündigen, nachdem er von der Verletzung der Obliegenheit Kenntnis erlangt hat.