Wird in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Glasversicherung der Versicherungsumfang erhöht und die Prämie angepasst, dürfen Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – hier erfahren Sie, welche Fristen und Formvorgaben dabei gelten.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs des Versicherers und der damit verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer zum Anpassungszeitpunkt kündigen.
Form und Frist der Kündigung:
- Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
- Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Mitteilung des Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.
7. Entschädigung
Was bedeutet das konkret?
Erhöht der Versicherer den Versicherungsumfang und passt dafür die Prämie an, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag zum Zeitpunkt der Anpassung beenden. Dafür haben Sie ab Zugang der Mitteilung einen Monat Zeit, und es reicht, die Kündigung in dieser Frist abzusenden. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig – mindestens einen Monat vor der Anpassung – auf dieses Recht hinweisen.
Häufige Fragen
Wann kann ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und die damit verbundene Anpassung der Prämie – und zwar zum Anpassungszeitpunkt.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Durch Erklärung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Gilt die Frist als gewahrt, wenn die Kündigung rechtzeitig verschickt wird?
Ja. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
Muss der Versicherer auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Die Mitteilung des Versicherers, in der auf das Kündigungsrecht hinzuweisen ist, muss dem Versicherungsnehmer mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen.