Bei der Janitos Versicherung erfolgt die Entschädigung im Tarif Glasversicherung der Hausratversicherung grundsätzlich als Sachleistung: Der Versicherer entsorgt beschädigte Scheiben und lässt gleichwertige Sachen einsetzen. Erfahren Sie, wann stattdessen in Geld geleistet wird, welche besonderen Aufwendungen und Notverglasungen ersetzt werden und wie sich eine Unterversicherung auf die Entschädigung auswirkt.
7.1.1. Sachleistung
(1) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
(2) Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigten Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte (siehe Abschnitt A 3) an den Schadenort geliefert und wieder eingesetzt werden.
(3) Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die notwendig sind:
- zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne);
- im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen).
Diese Aufwendungen werden nur soweit dies besonders vereinbart ist in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Abschnitt A 4).
Falls solche besonderen Aufwendungen zur Erbringung der Sachleistung notwendig sind, erteilt der Versicherer in Absprache mit dem Versicherungsnehmer in dessen Namen den Auftrag hierzu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer die Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.
(4) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen und erteilt hierzu keinen Auftrag.
7.1.2. Abweichende Entschädigungsleistung
(1) Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ersetzt der Versicherer den Geldbetrag, welcher dem unter Nummer 1 (Abschnitt 7.1.) beschriebenen Leistungsumfang entspricht.
(2) Darüber hinaus kann der Versicherer in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
(3) Wird Unterversicherung nach Nr. 7.1.5 festgestellt, leistet der Versicherer ausschließlich in Geld.
(4) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
7.1.3. Notverglasung / Notverschalung
Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
7.1.4. Kosten
(1) Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe Abschnitt A 4) ist der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
(2) Kürzungen nach Nr. 7.1.2(4) gelten entsprechend für die versicherten Kosten.
7.1.5. Unterversicherung
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden ist, liegt Unterversicherung vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die Versicherungssumme.
Ist Unterversicherung festgestellt worden, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Für die Entschädigungsberechnung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A 4) gilt die Kürzung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Im Schadenfall kümmert sich der Versicherer in der Regel selbst darum, dass die kaputte Scheibe entsorgt und durch eine gleichwertige ersetzt und eingebaut wird – er erteilt und bezahlt den Auftrag. Zusätzliche Aufwendungen wie Gerüste oder Kräne sind nur bei entsprechender Vereinbarung abgedeckt. In bestimmten Fällen – etwa im gegenseitigen Einvernehmen oder bei Unterversicherung – kann statt der Sachleistung auch eine Geldleistung erfolgen. Ein provisorisches Verschließen der Öffnung ist als versicherte Kosten möglich.
Häufige Fragen
Was bedeutet Sachleistung in der Glasversicherung?
Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung und Rechnung des Versicherers die zerstörten oder beschädigten Sachen entsorgt und in gleicher Art und Güte an den Schadenort geliefert und wieder eingesetzt werden.
Wann leistet der Versicherer in Geld statt als Sachleistung?
Der Versicherer ersetzt im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer den entsprechenden Geldbetrag, kann in Geld leisten, wenn eine Ersatzbeschaffung zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist, und leistet ausschließlich in Geld, wenn Unterversicherung festgestellt wird.
Werden Gerüste oder Kräne von der Sachleistung übernommen?
Besondere Aufwendungen zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) oder im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) sind von der Sachleistung ausgenommen. Sie werden nur ersetzt, soweit dies besonders vereinbart ist, in vereinbarter Höhe.
Kann ich eine Notverglasung selbst beauftragen?
Ja. Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen) kann vom Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als notwendige versicherte Kosten geltend gemacht werden.
Wie wirkt sich eine Unterversicherung auf die Entschädigung aus?
Unterversicherung liegt vor, wenn der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Die Entschädigung wird dann nach der Formel gekürzt: Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Für versicherte Kosten gilt die Kürzung entsprechend.
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