Zieht man mit der Hausratversicherung der Janitos Versicherung in eine neue Wohnung um, gelten ab Umzugsbeginn die dort gültigen Tarifbestimmungen. Steigt dadurch die Prämie oder ein Selbstbehalt, steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht mit klaren Fristen zu.
Geltung der Tarifbestimmungen am neuen Wohnort:
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Kündigungsrecht bei Prämien- oder Selbstbehaltserhöhung:
Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
- Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen.
- Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Prämienanspruch des Versicherers bei Kündigung:
Der Versicherer kann bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Umzug richtet sich der Vertrag nach den Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gelten. Führt das zu einer höheren Prämie oder einem höheren Selbstbehalt, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie nach der Mitteilung über die Erhöhung Zeit; die Kündigung müssen Sie schriftlich oder in einer anderen Textform erklären. Bis die Kündigung greift, wird nur die bisherige Prämie anteilig fällig.
Häufige Fragen
Welche Tarifbestimmungen gelten nach einem Umzug?
Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Versicherers.
Wann darf ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag kündigen, wenn sich die Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze erhöht oder ein Selbstbehalt erhöht wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung erfolgen und wird einen Monat nach Zugang wirksam.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Welche Prämie kann der Versicherer bei Kündigung verlangen?
Der Versicherer kann die Prämie nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen.