In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung eine Regelung für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften: Die Bestimmungen der Nr. 9.6 finden entsprechend Anwendung, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Nr. 9.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
10. Besondere gefahrerhöhende Umstände
Was bedeutet das konkret?
Leben zwei Partner ohne Trauschein oder in einer Lebenspartnerschaft zusammen, werden sie im Rahmen dieses Tarifs so behandelt wie in der Regelung nach Nr. 9.6 vorgesehen. Voraussetzung dafür ist, dass beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Häufige Fragen
Gilt die Regelung auch für unverheiratete Paare?
Ja. Nr. 9.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Beide Partner müssen am Versicherungsort gemeldet sein.
Was passiert, wenn nur ein Partner am Versicherungsort gemeldet ist?
Die entsprechende Anwendung von Nr. 9.6 setzt voraus, dass beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.