Wann greift der Schutz? In der Glasversicherung innerhalb der Hausratversicherung der Janitos Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist – vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich zu dem Termin, der auf dem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist, dass die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig gezahlt wird – bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten die dafür vorgesehenen Regelungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wovon ist der Beginn abhängig?
Der Beginn steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
Wo finde ich den maßgeblichen Zeitpunkt?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Was passiert bei verspäteter Zahlung der Erstprämie?
In diesem Fall gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.