Zahlt man bei der Janitos Versicherung in der Hausratversicherung eine Folgeprämie nicht rechtzeitig, darf der Versicherer per Mahnung in Textform eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Nach Fristablauf drohen Leistungsfreiheit im Schadenfall und ein sofortiges Kündigungsrecht – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Folgen dabei gelten.
5.3.1. Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie:
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Wirksamkeit der Mahnung:
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- außerdem auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist
5.3.2. Leistungsfreiheit nach Ablauf der Zahlungsfrist:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
5.3.3. Kündigungsrecht nach Ablauf der Zahlungsfrist:
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine fällige Folgeprämie nicht rechtzeitig zahlt, kann vom Versicherer schriftlich gemahnt werden. Dabei wird eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen eingeräumt und über die möglichen Folgen informiert. Wird auch danach nicht gezahlt, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung verweigern und den Vertrag ohne Frist beenden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Zahlungsfrist bei einer Mahnung?
Der Versicherer bestimmt eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
In welcher Form muss die Mahnung erfolgen?
Die Zahlungsaufforderung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief, und geht auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Wann ist eine Mahnung wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweist.
Was passiert bei einem Versicherungsfall nach Ablauf der Frist?
Tritt nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung von Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag nach der Mahnung gekündigt werden?
Ja. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.