Bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung darf der Versicherer im Tarif Glasversicherung unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder den Vertrag anpassen. Ob fristlose Kündigung, Monatsfrist oder eine erhöhte Prämie greift, hängt davon ab, wie schwer der Versicherungsnehmer seine Pflichten verletzt hat und wie sich die Gefahr erhöht.
9.3.1. Kündigungsrecht
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 9.2.1, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Nr. 9.2.2 und Nr. 9.2.3 bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
9.3.2. Vertragsänderung
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Reagiert der Versicherungsnehmer nicht richtig auf seine Pflichten oder erhöht sich das Risiko, hat der Versicherer verschiedene Möglichkeiten: Er kann den Vertrag kündigen – je nach Schwere sofort oder mit einem Monat Frist. Alternativ kann er statt zu kündigen die Prämie anpassen oder die erhöhte Gefahr vom Schutz ausnehmen. Steigt die Prämie deutlich oder wird der Schutz eingeschränkt, darf auch der Versicherungsnehmer selbst kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer fristlos kündigen?
Der Versicherer kann fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Nr. 9.2.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Versicherungsnehmer beweisen.
Was gilt bei einfacher Fahrlässigkeit?
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Welche Möglichkeit hat der Versicherer statt der Kündigung?
Statt zu kündigen, kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
Wann kann der Versicherungsnehmer selbst kündigen?
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Dokumentversion: 2024.07