In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif Glasversicherung geregelt, dass der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt gilt, ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Dokumentversion: 2024.07
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Ihnen die vom Versicherer erstellten Unterlagen aushändigen. Dazu zählen der Versicherungsschein selbst sowie spätere Ergänzungen dazu. Er gilt in diesem Punkt als bevollmächtigt, diese Dokumente an Sie als Versicherungsnehmer weiterzugeben.
Häufige Fragen
Wozu ist der Versicherungsvertreter bevollmächtigt?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Welche Dokumente darf der Vertreter übermitteln?
Er darf vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine sowie deren Nachträge übermitteln.
An wen werden die Unterlagen übermittelt?
Die Unterlagen werden an den Versicherungsnehmer übermittelt.