In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Zahlungen des Versicherungsnehmers rund um Vermittlung und Abschluss anzunehmen. Zusätzlich sind Regelungen zu Repräsentanten, zur dreijährigen Verjährung von Ansprüchen und zum zuständigen Gericht festgehalten.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter:
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet, anzunehmen.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
19. Repräsentanten
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
20. Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
21. Zuständiges Gericht
Was bedeutet das konkret?
Zahlt man Beiträge oder andere Geldbeträge im Zusammenhang mit dem Vertrag an den Versicherungsvertreter, gilt dieser grundsätzlich als berechtigt, das Geld entgegenzunehmen. Hat der Versicherer diese Vollmacht eingeschränkt, wirkt die Einschränkung nur dann gegen den Kunden, wenn er davon wusste oder es grob fahrlässig nicht wusste. Daneben werden das Verhalten von Repräsentanten dem Versicherungsnehmer zugerechnet und Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.
Häufige Fragen
Darf der Versicherungsvertreter Zahlungen entgegennehmen?
Ja. Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung dieser Vollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
In welcher Frist verjähren Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Wie wirkt sich eine Anspruchsanmeldung auf die Verjährung aus?
Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Muss ich mir das Verhalten meiner Repräsentanten zurechnen lassen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.