Bei der Glasversicherung im Rahmen der Hausratversicherung der Janitos Versicherung wird ein bestimmter Zeitraum bei der Fristberechnung ausgeklammert: Kann die Entschädigung durch ein Verschulden des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden, zählt diese Zeitspanne nicht mit.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für die Hemmung:
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 8.1, Nr. 8.2.1 (und Nr. 8.2.2) ist ein bestimmter Zeitraum nicht zu berücksichtigen. Das betrifft den Zeitraum, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Fristen laufen nicht durchgehend weiter, wenn der Versicherungsnehmer selbst dafür verantwortlich ist, dass die Entschädigung nicht festgestellt oder ausgezahlt werden kann. Diese Zeitspanne wird bei der Fristberechnung schlicht nicht mitgezählt.
Häufige Fragen
Was bedeutet Hemmung bei den Fristen?
Ein bestimmter Zeitraum wird bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 8.1, Nr. 8.2.1 (und Nr. 8.2.2) nicht berücksichtigt.
Welcher Zeitraum wird nicht mitgerechnet?
Der Zeitraum, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Für welche Fristen gilt diese Regelung?
Sie gilt für die Berechnung der Fristen gemäß Nr. 8.1, Nr. 8.2.1 und Nr. 8.2.2.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt im Tarif Glasversicherung der Hausratversicherung der Janitos Versicherung.