Wer in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung neben der neuen zusätzlich die bisherige Wohnung behält, genießt bei einem Doppelwohnsitz für eine Übergangszeit von zwei Monaten Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Auch beim Umzug ins Ausland gelten besondere Regeln für den Fortbestand des Schutzes.
Doppelwohnsitz:
Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt (Doppelwohnsitz).
Für eine Übergangszeit von zwei Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
9.3. Umzug ins Ausland:
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie neben Ihrer neuen Wohnung auch Ihre alte Wohnung weiter bewohnen, bleiben beide Wohnungen für eine gewisse Übergangszeit abgesichert. Zieht der neue Wohnsitz jedoch ins Ausland, wird die neue Wohnung nicht in den Schutz einbezogen und der Schutz für die alte Wohnung endet nach einer festgelegten Frist.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Doppelwohnsitz in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung und bewohnen sie weiterhin, besteht für eine Übergangszeit von zwei Monaten Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Wie lange gilt der Schutz in beiden Wohnungen?
Der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen besteht für eine Übergangszeit von zwei Monaten.
Geht der Schutz auf eine neue Wohnung im Ausland über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wann erlischt der Schutz für die bisherige Wohnung beim Umzug ins Ausland?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.