Wird bei der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Glasversicherung die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten – ausgeschlossen ist dies jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt man die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin, darf sich der Versicherer vom Vertrag lösen, solange die Zahlung noch aussteht. Kann der Versicherungsnehmer allerdings nichts für die ausgebliebene Zahlung, ist dieser Rücktritt nicht möglich.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Wenn die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 4.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Bis wann ist der Rücktritt möglich?
Der Rücktritt ist möglich, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Wann ist der Rücktritt ausgeschlossen?
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für welche Prämie gilt diese Regelung?
Sie gilt für die erste oder einmalige Prämie, die nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wurde.