In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung, dass nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles jede Vertragspartei den Vertrag kündigen kann – zeitlich befristet auf einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen. Auch der Versicherungsnehmer selbst kann in Textform kündigen.
Kündigung nach einem Versicherungsfall:
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Hier ist auch Textform zulässig, zum Beispiel:
- Telefax
- Brief
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
15.2. Kündigung durch Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen.
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Hier ist auch Textform zulässig, zum Beispiel:
- Telefax
- Brief
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Dieses Recht besteht nur für einen begrenzten Zeitraum nach den Gesprächen über die Entschädigung. Unabhängig davon können Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag ohnehin kündigen – entweder sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende des Versicherungsjahres. Für alle Kündigungen genügt eine schriftliche oder textliche Mitteilung.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Versicherungsfall möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Zulässig ist auch die Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Kann der Versicherungsnehmer jederzeit kündigen?
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen.