Bei der Janitos Versicherung wird die Entschädigung aus dem Tarif Glasversicherung der Hausratversicherung fällig, sobald die Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Zudem lässt sich einen Monat nach Schadenmeldung eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags beanspruchen.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für die Fälligkeit der Entschädigung:
- Die Geldleistung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
- Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Damit Sie nicht auf den Abschluss dieser Prüfung warten müssen, können Sie bereits einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung erhalten – und zwar in Höhe des Betrags, der voraussichtlich mindestens fällig wird.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Geldleistung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann ist eine Abschlagszahlung möglich?
Eine Abschlagszahlung kann einen Monat nach Meldung des Schadens beansprucht werden.
In welcher Höhe wird die Abschlagszahlung geleistet?
In Höhe des Betrags, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.