Wer bei der Janitos Versicherung im Rahmen der Hausratversicherung die Anzeigepflicht zu einer anderen Glasversicherung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, muss mit Kündigung oder Leistungsfreiheit rechnen. Wann diese Folgen greifen und in welchem Fall die Leistungsfreiheit entfällt, erfährst du hier.
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht (siehe Nr. 11.1) vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Meldest du eine bestehende andere Versicherung nicht, obwohl du dazu verpflichtet wärst, kann das Folgen haben. Geschieht dies absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit, darf der Versicherer den Vertrag kündigen und die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Hat der Versicherer allerdings schon vor dem Schadenfall von der anderen Versicherung erfahren, bleibt seine Leistungspflicht bestehen.
Häufige Fragen
Welche Folgen hat eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht?
Der Versicherer ist unter den in Abschnitt B 8 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Wann tritt keine Leistungsfreiheit ein?
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.
Auf welche Anzeigepflicht bezieht sich die Regelung?
Sie bezieht sich auf die Anzeigepflicht nach Nr. 11.1.
Kann der Versicherer nur teilweise leistungsfrei sein?
Ja, der Versicherer kann unter den beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.