In der Glasversicherung der Janitos Versicherung geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden und ist bei Personen der häuslichen Gemeinschaft nur bei Vorsatz möglich.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für den Übergang von Ersatzansprüchen:
- Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
- Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
- Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer einen Schaden ersetzt, für den eigentlich ein Dritter verantwortlich ist, tritt er in die Rechte des Versicherungsnehmers ein und kann sich das Geld beim Verantwortlichen zurückholen. Dabei darf dem Versicherungsnehmer kein Nachteil entstehen. Gegen Personen, mit denen der Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt lebt, verzichtet der Versicherer grundsätzlich auf diesen Übergang – außer der Schaden wurde absichtlich verursacht.
Häufige Fragen
Was passiert mit einem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Kann der Übergang zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden?
Nein. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch gegenüber Personen im gemeinsamen Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Wann greift der Übergang trotz häuslicher Gemeinschaft?
Der Übergang kann geltend gemacht werden, wenn die Person aus der häuslichen Gemeinschaft den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Dokumentversion: 2024.07