In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung, dass der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt gilt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis und zu Anzeige- sowie Informationspflichten.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- 18.1.1. den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- 18.1.2. ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- 18.1.3. Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die Sie als Versicherungsnehmer abgeben, dürfen Sie an Ihren Versicherungsvertreter richten. Dieser gilt als berechtigt, sie für den Versicherer entgegenzunehmen – zum Beispiel wenn es um den Abschluss oder Widerruf des Vertrages, um Ihr laufendes Versicherungsverhältnis oder um Ihre Anzeige- und Informationspflichten geht. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer darf meine Erklärungen als Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.
Gilt das auch für den Widerruf eines Vertrages?
Ja, die Vollmacht des Versicherungsvertreters umfasst Erklärungen betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages.
Kann ich die Beendigung meines Versicherungsverhältnisses gegenüber dem Vertreter erklären?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt für Erklärungen betreffend ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung.
Gilt die Vollmacht auch für Anzeige- und Informationspflichten?
Ja, sie umfasst Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Dokumentversion: 2024.07