Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag der Janitos Versicherung im Tarif Glasversicherung entscheidet der Wohnsitz des Versicherungsnehmers über das zuständige Gericht. Zudem gilt für den Vertrag deutsches Recht, und eine Sanktionsklausel regelt die Grenzen des Versicherungsschutzes.
Klagen gegen den Versicherungsnehmer:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
22. Anzuwendendes Recht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
23. Sanktionsklausel:
Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer gegen den Versicherungsnehmer klagt, ist grundsätzlich das Gericht am Wohnort des Versicherungsnehmers zuständig. Bei einer betrieblichen Versicherung kommt zusätzlich das Gericht am Betriebssitz in Betracht. Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Die Sanktionsklausel weist darauf hin, dass der Versicherungsschutz entfällt, soweit anwendbare Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Zuständig ist ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein Wohnsitz, ist der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich.
Was gilt bei einer betrieblichen Versicherung?
Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was besagt die Sanktionsklausel?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für entsprechende Sanktionen oder Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.