Wer in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern absichert, muss diese weitere Versicherung unverzüglich melden – inklusive Angabe des anderen Versicherers und der Versicherungssumme.
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.
In der Mitteilung sind anzugeben:
- der andere Versicherer
- die Versicherungssumme
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Interesse bei mehr als einem Versicherer gegen dieselbe Gefahr abgesichert ist, soll der Versicherer davon erfahren. Dazu genügt es, ihm ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen, welcher weitere Versicherer beteiligt ist und mit welcher Versicherungssumme. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Wann besteht eine Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht besteht, wenn dasselbe Interesse bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist.
Was muss ich dem Versicherer mitteilen?
Anzugeben sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme.
Wie schnell muss die Mitteilung erfolgen?
Die andere Versicherung ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Wer ist zur Mitteilung verpflichtet?
Verpflichtet ist, wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert.