In der Glasversicherung der Janitos Versicherung müssen Versicherungsnehmer ihre Ersatzansprüche unter Beachtung von Form- und Fristvorschriften wahren und bei der Durchsetzung durch den Versicherer mitwirken. Wer diese Obliegenheit verletzt, riskiert je nach Verschulden eine gekürzte oder entfallende Leistung.
Für Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen gilt in der Hausratversicherung der Janitos Versicherung im Tarif Glasversicherung Folgendes:
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht zu wahren. Dabei sind die geltenden Form- und Fristvorschriften zu beachten. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat der Versicherungsnehmer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Folgen einer Verletzung dieser Obliegenheit:
- Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
15. Kündigung nach dem Versicherungsfall
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist, muss der Versicherungsnehmer seine Ansprüche gegen diesen Dritten rechtzeitig und formgerecht sichern. Übernimmt der Versicherer den Anspruch, soll der Versicherungsnehmer bei dessen Durchsetzung helfen. Wer diese Pflicht missachtet, muss damit rechnen, dass die Leistung ganz entfällt oder gekürzt wird – abhängig davon, wie schwer das Verschulden wiegt.
Häufige Fragen
Was muss ich bei einem Ersatzanspruch gegen einen Dritten beachten?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren.
Muss ich nach Übergang des Anspruchs auf den Versicherer mitwirken?
Ja. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer haben Sie bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Welche Folge hat eine grob fahrlässige Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.