Wer seine Hausratversicherung der Janitos Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat, sollte eine Verlegung der gewerblichen Niederlassung kennen: In diesem Fall gelten die Bestimmungen zur Wohnungswechsel-Regelung entsprechend. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, lesen Sie hier.
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
18. Vollmacht des Versicherungsvertreters
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Versicherung unter der Adresse Ihres Gewerbebetriebs abgeschlossen haben und diese gewerbliche Niederlassung an einen anderen Ort verlegen, wird dieser Umzug so behandelt wie in der Regelung nach Nr. 17.2 vorgesehen. Es gelten also dieselben Bestimmungen entsprechend.
Häufige Fragen
Wann greift die Regelung zur Verlegung der gewerblichen Niederlassung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat und die gewerbliche Niederlassung verlegt wird.
Welche Bestimmungen gelten bei einer solchen Verlegung?
Bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung finden die Bestimmungen nach Nr. 17.2 entsprechend Anwendung.
Gilt das auch, wenn die Versicherung nicht unter der Betriebsanschrift abgeschlossen wurde?
Die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf den Fall, dass der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen hat. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Was regeln die Bestimmungen nach Nr. 17.2 genau?
Auf diese wird hier verwiesen, damit sie entsprechend Anwendung finden. Der konkrete Inhalt ergibt sich aus Nr. 17.2 des jeweiligen Bedingungswerks.