In der Glasversicherung der Janitos Versicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen – doch wer darf die Rechte aus diesem Vertrag tatsächlich ausüben? Wir erklären, warum allein der Versicherungsnehmer entscheidet, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Glasversicherung folgendes für Rechte aus dem Vertrag:
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Versicherung abschließen, die das Interesse einer anderen Person absichert. In diesem Fall bleiben Sie als Versicherungsnehmer derjenige, der über die Rechte aus dem Vertrag verfügt. Die versicherte Person selbst kann diese Rechte nicht geltend machen – auch dann nicht, wenn ihr der Versicherungsschein vorliegt.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten.
Kann der Vertrag für eine andere Person abgeschlossen werden?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Kann der Versicherte die Rechte ausüben, wenn er den Versicherungsschein besitzt?
Nein. Auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt, steht die Ausübung der Rechte nur dem Versicherungsnehmer zu.
Dokumentversion: 2024.07