Bei der Janitos Versicherung übernimmt die Hausratversicherung im Tarif Glasversicherung die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines ersatzpflichtigen Schadens – bis zur vereinbarten Höhe und sofern die Aufwendungen den Umständen nach geboten waren. Wann Sachverständige erstattet werden und wann eine Kürzung möglich ist, erfahren Sie hier.
13.2.1. Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
13.2.2. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach 13.2.1 entsprechend kürzen.
14. Übergang von Ersatzansprüchen
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Schaden geprüft und festgestellt werden muss, übernimmt der Versicherer die dafür anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Höhe – vorausgesetzt, dieser Aufwand war in der jeweiligen Situation angemessen. Holen Sie selbst einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden dessen Kosten nur getragen, wenn Sie dazu vertraglich verpflichtet waren oder der Versicherer Sie dazu aufgefordert hat. Darf der Versicherer seine Leistung kürzen, kann er auch diese Kosten entsprechend anteilig kürzen.
Häufige Fragen
Werden die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens erstattet?
Ja. Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Werden Kosten für einen Sachverständigen oder Beistand übernommen?
Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Kann der Kostenersatz gekürzt werden?
Ja. Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach 13.2.1 entsprechend kürzen.
Gibt es eine Obergrenze für die Kostenerstattung?
Ja, die Kosten werden bis zur vereinbarten Höhe ersetzt.